ANNULIERUNG

Ein Mietverhältnis ist nach einer (mündlichen) Reservierung verbindlich. Bei einer Stornierung bis zu einem Tag vor der Anreise oder bei einer Stornierung des gebuchten Urlaubs ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Sie können sich auf einfache und vorteilhafte Weise gegen bestimmte unvorhergesehene Umstände absichern, indem Sie sich an unserem Stornierungsfonds beteiligen.

Wie nehmen Sie am Annulierungsfonds teil?

Die Teilnahme ist sehr einfach: bei Reservierung ist der Annulierungsfonds automatisch dabei. Die Kosten des Annulierungsfonds werden auf der Rechnung erwähnt. Wenn sie nicht teilnehmen möchten, dann können Sie dies bei der Reservierung angeben.

Was kostet der Annulierungsfonds?

Die Kosten betragen 3% der Gesamtmiete. Wir berechnen dafür keine Verwaltungskosten. Teilnahme am Annulierungsfonds ist wesentlich günstiger als das Abschließen einer von den Versicherungen angebotenen Reiserücktrittsversicherung.

Sie haben Anspruch auf die Zahlung der gesamten Mietsumme bei Annullierung:

  • Im ernsten Krankheitsfall oder Sterbefall des Versicherungsnehmers oder im Sterbefall nichtmitreisender Verwandten 1. oder 2. Grades (nur mit ärztlichem Attest).
  • Im Schadensfall am Wohnhaus oder am eigenen Geschäft, wenn Ihre Anwesenheit am Ort dringend erforderlich ist. (nur mit Nachweis der Versicherung oder eines Gutachtens).
  • Im Falle unfreiwilliger Kündigung aus festem Dienstverhältnis infolge totaler oder Teilstillegung des Betriebes sowie nach einer Kündigung infolge betriebsinterner Reorganisation (nur mit Kopie des Kündigungsschreibens).
  • Wenn Sie gezwungen sind, Ihren Aufenthalt durch einen der oben erwähnten Vorfälle abzubrechen, erhalten Sie eine anteilsmäßige Rückerstattung bis maximal 3 Tagen vor Abreise.

Für die Rückerstattung der Mietsumme müssen die oben genannten Bedingungen erfüllt werden:

Bei Anspruch auf unseren Annulierungsfonds sollten Sie uns direkt telefonisch und danach sofort schriftlich davon in Kenntnis setzen. Legen Sie Ihrem Schreiben die erforderlichen Belege bei.